1. Recht: Reparatur in der Werkstatt Ihres Vertrauens

Sie dürfen Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen. Ihre Fachwerkstatt garantiert Ihnen eine technisch einwandfreie Reparatur und damit die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs. Versicherungen haben kein Recht, Ihnen eine andere Werkstatt vorzuschreiben.