Warum ein Gutachten von einem Fachmann?

Wann benötige ich einen KFZ-Sachverständigen und ein KFZ-Gutachten?

 

Schäden an einem Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall sind der häufigste Grund für die Beauftragung eines KFZ-Gutachters.

Grundsätzlich werden KFZ-Gutachten in Bereich Haftpflichtschadengutachten (Bereich Schadensersatzrecht) und Kaskoschadengutachten (Bereich Vertragsrecht) eingestuft.

 

Wird Ihr PKW, Motorrad, Transporter etc. von einem anderen Verkehrsteilnehmer und dessen Verschulden beschädigt, ist die Erstellung eines KFZ-Haftpflichtgutachtens erforderlich. Beschädigen Sie Ihr Fahrzeug selbst durch Eigenverschulden oder auf andere Art und Weise, ist die Erstellung eines KFZ-Kaskoschadengutachtens angebracht und erforderlich.

 

KFZ-Haftpflichtschadengutachten

 

Ein Haftpflichtschadengutachten ist dann von Nöten, wenn Ihr KFZ von einem anderen Verkehrsteilnehmer und dessen Verschulden beschädigt wurde. Wenn der Unfallverursacher feststeht, ist dieser zum Schadenersatz verpflichtet. Der Unfallverursacher ist lt. §249 BGB im Haftpflichtschadenfall dazu verpflichtet, dem Geschädigten den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat.

 

Der Geschädigte hat dem Schadenverursacher gegenüber die Wahl den Schaden durch Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes oder den erforderlichen Geldbetrag zu verlangen. Es ist gesetzlich geregelt, dass im Falle eines Haftpflichtschadens das Versicherungsunternehmen an Stelle des Schädigers tritt und für die Schadensersatzforderung aufkommt.

 

Das KFZ -Unfallgutachten ist somit eine Voraussetzung um Ihre Ansprüche beim Schadenverursacher bzw. dessen KFZ-Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Jedoch darf man nicht außer Acht lassen, dass das KFZ-Gutachten des Sachverständigen nur den reinen Schaden am Kfz betrifft. Oftmals sind neben dem Schadenhergang am Fahrzeug zusätzliche Schadensersatzansprüche durchzusetzen und geltend zu machen.

 

Hierzu werden Anwaltskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc gezählt. Um diese Ansprüche geltend zu machen und den Schaden am Fahrzeug zu klären, ist jedoch nicht der KFZ-Gutachter befugt, sondern hierzu sollten andere Parteien wie Rechtsanwälte, Ärzte etc dazu gezogen werden.

 

Ihre Ansprüche

 

Folgende Ansprüche können grundsätzlich aus einem Schadenfall entstehen:

  • Finanzierungskosten
  • Abschlepp- und Bergungskosten
  • Sachschaden an anderen Gegenständen (Brille, Uhr, Kleidung, Ladung)
  • Sachverständigenkosten / Gutachterkosten
  • Folgeschäden, die im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall stehen
  • Anwaltskosten
  • Arztkosten
  • Entsorgung
  • Auslagenpauschale
  • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
  • Haushaltsführungskosten
  • Ab- und Anmeldekosten
  • Verdienstausfall
  • Sachschaden am Fahrzeug

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